Gesamtsicherheitskonzepte
Gesamtsicherheitskonzepte und Risikoanalysen zum Transport von Gefahrgut durch Straßenverkehrstunnel.
In der Einführung der RABT 2006 wird ausgeführt, dass sich diese Richtlinie nicht als starrer Maßstab versteht. Bei ihrer Anwendung sind vielmehr die vielfältigen und unterschiedlichen Anforderungen aus Verkehrsqualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie aus den Umweltbedingungen ausgewogen zu berücksichtigen und in ein Gesamtsicherheitskonzept einzubinden.
Entsprechend Punkt 0.4 der RABT 2006 wird es demzufolge für neue Tunnel erforderlich ein Gesamtsicherheitskonzept zu erstellen, welches Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sein muss. Auch für im Bestand befindliche Tunnel wird ein Gesamtsicherheitskonzept als Bestandteil der Sicherheitsdokumentation nach Punkt 1.1.5 der RABT 2006 erforderlich.
Risikoanalysen zum Transport von Gefahrgut und vergelichbaren Gütern durch Straßenverkehrstunnel
Das Ziel dieser quantitativen Risikoanalyse besteht in der Analyse und dem direkten Vergleich Tunnelroute mit alternativ zu Verfügung stehenden Umfahrungsrouten.
Die Beurteilung erfolgt entsprechend der Punkte 0.5 und 9 der RABT 2006. Grundlage des Verfahrens ist das im Punkt 9 der RABT benannte Verfahren ..."für eine Entscheidung über mögliche Einschränkungen von Gefahrguttransporten oder Transporten mit vergleichbaren Beladungen in Straßentunneln"..., entwickelt als gemeinsames Projekt ERS2 der OECD und der PIARC. Ergebnis diese Projektes ist ein Quantitatives-Risiko-Analyse-Modell (QRAM), welches hier zur Anwendung gebracht wird.
Das QRAM liefert als Ergebnis, dargestellt duch das gesellschftliche Risiko - ausgedrückt in F/N Kurven - der zuständigen Verwaltungsbehörde eine rechnerische Entscheidungsgrundlage über die Zulässigkeit bzw. die Notwendigkeit von Einschränkungen des Transportes von Gefahrstoffen durch den zu bewertenden Straßenverkehrstunnel im direkten Vergleich zu den Alternativrouten. Politische bzw. quantitativ nicht fassbare Einflüsse und Randbedingungen können dabei keinen Eingang im QRAM finden. Diese müssen jedoch in jedem Fall bei der Entscheidung der Verwaltungsbehörde durch diese berücksichtigt werden.
In der Einführung der RABT 2006 wird ausgeführt, dass sich diese Richtlinie nicht als starrer Maßstab versteht. Bei ihrer Anwendung sind vielmehr die vielfältigen und unterschiedlichen Anforderungen aus Verkehrsqualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie aus den Umweltbedingungen ausgewogen zu berücksichtigen und in ein Gesamtsicherheitskonzept einzubinden.
Entsprechend Punkt 0.4 der RABT 2006 wird es demzufolge für neue Tunnel erforderlich ein Gesamtsicherheitskonzept zu erstellen, welches Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sein muss. Auch für im Bestand befindliche Tunnel wird ein Gesamtsicherheitskonzept als Bestandteil der Sicherheitsdokumentation nach Punkt 1.1.5 der RABT 2006 erforderlich.
Risikoanalysen zum Transport von Gefahrgut und vergelichbaren Gütern durch Straßenverkehrstunnel
Das Ziel dieser quantitativen Risikoanalyse besteht in der Analyse und dem direkten Vergleich Tunnelroute mit alternativ zu Verfügung stehenden Umfahrungsrouten.
Die Beurteilung erfolgt entsprechend der Punkte 0.5 und 9 der RABT 2006. Grundlage des Verfahrens ist das im Punkt 9 der RABT benannte Verfahren ..."für eine Entscheidung über mögliche Einschränkungen von Gefahrguttransporten oder Transporten mit vergleichbaren Beladungen in Straßentunneln"..., entwickelt als gemeinsames Projekt ERS2 der OECD und der PIARC. Ergebnis diese Projektes ist ein Quantitatives-Risiko-Analyse-Modell (QRAM), welches hier zur Anwendung gebracht wird.
Das QRAM liefert als Ergebnis, dargestellt duch das gesellschftliche Risiko - ausgedrückt in F/N Kurven - der zuständigen Verwaltungsbehörde eine rechnerische Entscheidungsgrundlage über die Zulässigkeit bzw. die Notwendigkeit von Einschränkungen des Transportes von Gefahrstoffen durch den zu bewertenden Straßenverkehrstunnel im direkten Vergleich zu den Alternativrouten. Politische bzw. quantitativ nicht fassbare Einflüsse und Randbedingungen können dabei keinen Eingang im QRAM finden. Diese müssen jedoch in jedem Fall bei der Entscheidung der Verwaltungsbehörde durch diese berücksichtigt werden.
Grundlagen für die Bewertung
- Verwaltungsstruktur / Zuständigkeiten
- Besonderheiten des Projekts
- Konstruktion des Tunnels
- Betriebstechnische Ausstattung
- Befölkerungsdaten
- Verkehrs- und Unfalldaten
- Kommunikationseinrichtungen
- Darstellung von Szenarien
- Steuerungsarten der Verkehrsbeeinflussungseinrichtungen
- Technische Gestaltung der Maßnahme
- Einsatzgrundlagen Feuerwehr / Rettungsdienst / Polizei
- Abstimmungsgespräche
- Literatur
- Schlussbestimmungen