Baugenehmigungsverfahren, Teil 2
Berwertungen von:
- Flächen für die Feuerwehr
- erforderliche Löschwassermenge sowie Löschwasserversorgung
- Löschwasserrückhaltung
- System der äußeren und inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte
- Anforderungen und schematische Darstellung sowie die Notwendigkeit der Kennzeichnung von Rettungswegen im Gebäude und auf dem Grundstück, mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung etc.
- höchst zulässige Zahl der Nutzer
- Anforderung an haustechnische Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen
- Anforderungen an Lüftungsanlagen mit Angaben zu deren brandschutztechnischer Ausbildung
- Anforderungen an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Notwendigkeit von Alarmierungseinrichtungen und elektroakustischen Alarmierungsanlagen
- Angaben zur Notwendigkeit von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung
- Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes der Ersatzstromversorgungsanlagen
- Brandmeldeanlagen
- Notwendigkeit von Feuerwehrplänen
- Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen
- Nennung der verwendeten Rechenverfahren des Brandschutzingenieurwesens.
Baurechtliche Beurteilung
- Zusammenstellung von Abweichungen
- Kompensationsmaßnahmen
- Zusammenfassung und Wertung aus brandschutztechnischer Sicht
Grafische Darstellung
- Ausgewählte brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile oder Einrichtungen
- Schematischer Verlauf der Rettungswege im Gebäude bis ins Freie, ggf. Darstellung von Rettungsweglängen (keine Flucht- und Rettungspläne gemäß § 4 der ArbStättVO)
Übereinstimmungserklärung / Abnahme
Behördenseitig wird zusätzlich in den meisten Fällen eine Abnahmebescheinigung gewünscht.
Diese beinhaltet den Vergleich der im Gutachten geforderten brandschutztechnischen Maßnahmen mit den umgesetzten brandschutztechnischen Maßnahmen vor Ort, das heißt, die augenscheinliche Überprüfung der im Brandschutzkonzept bzw. in der Baugenehmigung dargestellten und umzusetzenden brandschutztechnischen Maßnahmen. Technische Abnahmen und Bauteilöffnungen werden in der Regel dabei nicht vorgenommen.
Bei Mangelfreiheit erfolgt die Anfertigung eines Abschlussberichtes nach Übergabe aller relevanten Unterlagen (z. B. Errichtererklärungen mit den dazugehörenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen etc.). Sind Mängel vorhanden, werden Mängelprotokolle angefertigt sowie ggf. die Abstellung der Mängel attestiert.
Der Abschlussbericht beinhaltet eine Übereinstimmungserklärung, die die Umsetzung der im Brandschutzkonzept bzw. der in der Baugenehmigung geforderten brandschutztechnischen Anforderungen bestätigt.